Wegen der gegenüber der Auschreibung 2015/16 geänderten Mannschaftszahlen in einigen Staffeln muss die Auf- und Abstiegsregelung für die Bezirksligen angepasst werden:
jeweils 6. Platz - Aufgrund eines fehlenden Absteigers aus der Bezirksoberliga Nord verbleibt die punktbeste Mannschaft in der Bezirksliga. Die übrigen drei Sechstplatzierten steigen in die neue Bezirksklasse ab.
Dies gilt natürlich vorbehaltlich unvorhergesehener Absteiger aus dem Land.